Passbestimmungen für Kroatien ++ Pass Kroatien Pass ++ Einreisebestimmungen für Kroatien ++
Zur Einreise benötigen Sie seit Mitte der neunziger Jahre nur noch einen gültigen Personalausweis. Kinder müssen einen gültigen Kinderausweis mit Lichtbild besitzen. Alternativ können Kinder auch im Pass der Eltern eingetragen sein.
Alleinreisende Kinder müssen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten vorweisen können.
Wenn Sie länger als 3 Monate in Kroatien bleiben möchten gilt:
Die Beantragung muss vorher bei der jeweils zuständigen Polizeidienststelle oder konsularischen Vertretung erfolgen. Hierfür benötigen Sie:
- eine Bestätigung, die den Verbleib rechtfertigt (geschäftlicher Aufenthalt, Ausbildung, Heirat mit einer/einem kroatischen Staatsangehörigen)
- ein Nachweis, dass sich der Antragsteller selbst ausreichend versorgen kann
- ein gültiges Reisedokument (Pass oder Personalausweis)
- wenn sich der Antragsteller bereits im Land befindet, eine Bestätigung über die polizeiliche Anmeldung
Die Aufenthaltsverlängerung darf die Gültigkeitsdauer des Reisepasses nicht überschreiten.
Sollten Sie eine Ausbildung absolvieren, kann der Aufenthalt um maximal 2 Jahre länger genehmigt werden, als die Erlangung des angestrebten Abschlusses es üblicherweise erfordern würde!
ACHTUNG!
- Zur Einreise benötigen Sie für Ihren PKW auf jeden Fall die grüne Versicherungskarte. Dies wird gelegentlich bei der Einreise kontrolliert.
- Ab dem 01.05.2005 benötigen Sie für die Durchfahrt durch Österreich eine Warnweste!
Der dauernde Aufenthalt
Diesen können Sie durch eine erforderliche Genehmigung erreichen. Dies ist möglich wenn sie
mindestens 1 Jahr mit einem/einer Kroaten/Kroatin in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben
oder aber einem Ausländer, der die Genehmigung bereits erhalten hat oder bereits seit 3 Jahren einer ununterbrochenen Tätigkeit in Kroatien nachgeht, in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben
Für die Beantragung benötigen Sie:
- ein Nachweis über den Gesundheitszustand
- ein Nachweis über die gesicherte Unterbringung
- ein Nachweis über ein gesichertes Einkommen
- ein Nachweis über die berufliche Qualifikation bei beruflich begründetem Daueraufenthalt
- die Geburtsurkunde
- bei Heirat die Heiratsurkunde
Alle Angaben ohne Gewähr! Aktuelle Hinweise vom Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland erhalten Sie hier!
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